Krankengymnastik in Pullach i.Isartal
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Bargel Ulrike Praxis für Krankengymnastik
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82049 Pullach i.IsartalFrisch Otmar u. Verena u. Matthias
PhysiotherapieWettersteinstr. 11
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PhysiotherapieWettersteinstr. 11
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PhysiotherapieMünchener Str. 4
82049 Pullach i.IsartalPhysiotherapie Falkenau
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PhysiotherapieRosenstr. 2
82049 Großhesselohe - GroßhesselohePraxis für Osteopathie und Physiotherapie Julia Oberhauser
PhysiotherapieFlurstr. 3
82049 Pullach
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Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Pullach im Isartal leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.