Krankengymnastik in Rheinzabern
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Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. Meistens dauern Krankengymnastik-Sitzungen rund 20 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, etwa bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Krankengymnasten und Ärzte deine Genesung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie Rheinland-Pfalz ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Rheinland-Pfalz. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr gültig.